Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) der Firma

Multiline Gerätebau GmbH

Stand 2019

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1. Vertragsabschluss

Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Lieferung oder Auftragsbestätigung zustande, wenn nicht ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen des Käufers aus dem Kaufvertrag an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Außerkraftsetzung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Versand/Gefahrenübergang

Wir versichern die Sendung gegen Transportschäden und Verlust. Zur Sicherstellung der Ansprüche gegen den Transportversicherer müssen uns Schäden und Verluste eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens oder Anliefers unmittelbar nach Anlieferung der Sendung gemeldet werden. Verstoße und Versäumnisse gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen gehen mit der Anlieferung Schadens- und Verlustrisiken auf den Käufer über.

3. Preise und Verjährung

Wir sind 4 Monate nach Auftragseingang an die vereinbarten Preise gebunden, bei späterer Lieferung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Generell wird ein Lieferkostenanteil berechnet bei der Lieferung von Ersatzteilen, Einrichtungen und Geräten. Unsere Kaufpreisansprüche verjähren - entgegen etwaiger anderslautender gesetzlichen Regelungen – frühestens nach 4 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Berechnung der Lieferung erfolgte.

Zahlung

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Skontoabzug fällig. Zahlungen gelten in dem Augenblick als bewirkt, in dem der Betrag bei uns unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Bei Abnahmeverzug, bzw. Abnahmeverweigerung sind vorbehaltlich des Nachweises und der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens 80 % des Auftragswertes ( zzgl. MWST. ) zur Zahlung fällig.

4.2 Eingehende Zahlungen für Leistungen werden grundsätzlich in folgender Reihenfolge verrechnet.
4.2.1 Kosten für Auslagen
4.2.2 Verzugszinsen
4.2.3 Reparatur- und Dienstleistungen
4.2.4 Geräte und Einrichtungen

Der Käufer kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind. Verzugszinsen werden in Höhe von mindestens 9% berechnet, soweit nicht von uns ein höherer Zinsschaden nachgewiesen wird.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Als Bezahlung gilt bei Wechseln oder Schecks deren Einlösung, bei Teilzahlungen die Bezahlung der letzten Rate. Dem Käufer ist es untersagt , die Ware aus seinem räumlichen Geschäftsbereich zu entfernen. Er darf die gelieferten Gegenstände weder verkaufen, verpfänden, noch zur Sicherung abtreten. Ansprüche und Zugriffe Dritter , die unser Eigentum berühren, insbesondere Pfändungen, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für eventuelle Beschädigungen oder Verluste. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht berechtigt uns zum Rücktritt, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Der Käufer ist befugt, über solche Waren zu verfügen und im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, die zum Zwecke der Verarbeitung und des Weiterverkaufs geliefert sind. Der Erlös ist uns abzutreten.

5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus sowie Wasserschäden zu versichern. Weiterhin ist er verpflichtet, die Gegenstände auf seine Kosten instand zu halten und zu setzen sowie auf Verlangen für abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände Ersatz zu beschaffen. Der Käufer hat uns jederzeit – nach vorheriger Anmeldung – eine Besichtigung der Waren zu gestatten.

5.3 Übersteigen die Sicherungen unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung ( zeit- ) wertmäßig um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

5.4 Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises nach ausdrücklicher Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung in Verzug, sind wir sowohl zur Ausübung des Eigentumsvorhaltes als auch zum Rücktritt berechtigt. Dies Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht, dass der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt Der Eigentumsvorbehalt kann ausgeübt werden, indem die Herausgabe der gelieferten Ware verlangt wird. Diese kann sodann zur Deckung des (Rest-)Kaufpreises verwertet werden. Wir sind berechtigt, die Gegenstände freihändig, auch durch Abtretung des Herausgabeanspruchs, oder durch öffentliche Versteigerung zu verwerten. Alle durch Sicherstellung und Verwertung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein aus der Verwertung erwirtschafteter etwaiger Überschuss wird an den Käufer ausgekehrt.

6. Schadenersatz/Rücktritt

Bei uns zu vertretener Überschreitung vereinbarter Lieferfristen kann der Käufer in Höhe eines nachgewiesenen Schadens eine Entschädigung verlangen, soweit diese für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5% des Lieferwertes und im ganzen maximal 5% des Lieferwertes desjenigen Teils der Lieferung nicht überschreitet, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Der Käufer hat uns eine angemessene Nachfrist von 8 Wochen zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt berechtigt ist.

7. Montage/Inbetriebsetzung

Bei Aufträgen über Geräte und Einrichtungen, die einer Montage bedürfen, wird diese gegen Berechnung durch unser oder von uns beauftragtes Fachpersonal durchgeführt. Wenn wir Planungsarbeiten übernehmen, gehören Bau- und Installationsarbeiten, insbesondere die Verlegung der erforderlichen Elektro-, Gas-, Druckluft-, Absaug-und Wasserleitungen sowie Feininstallationen nicht zu unserem Leistungsumfang. Aufträge zur Überprüfung und/oder Instandsetzung führen wir gegen Berechnung unserer am Tage der Leistung gültigen Verrechnungssätze und Ersatzteilpreise ( zzgl. MWST ) durch. Die in Kostenvoranschlägen für Überprüfungen und/oder Instandsetzungen genannten Preise sind unverbindlich, da sich die Kosten hierfür im Voraus nicht exakt abschätzen lassen. Beauftragt uns der Kunde einen Kostenvoranschlag im Hinblick auf die Reparatur eines defekten Gerätes zu erstellen, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten in vollem Umfang beim Kunden einzufordern.

8. Gewährleistung

8.1 Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Gewährleistungsbedingungen der Hersteller, deren Produkte wir liefern. Soweit Gewährleistungsfristen nicht genannt oder kürzer sind als die gesetzlichen, gelten die gesetzlichen Fristen. Für technische Änderungen der Hersteller (auch ohne Vorankündigung ), für geringfügige Abweichungen in Farben, in Holzfurnieren und in der Struktur von Polsterbezügen sowie für uns gelieferte gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Material- und Herstellungsfehler binnen 2 Wochen nach Übernahme schriftlich anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht erfolgen.

8.2 Im Gewährleistungsfall behalten wir uns das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht der Minderung. Ein Recht des Käufers auf Wandlung ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn das Behalten des Kaufgegenstandes für den Käufer nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen wegen Nichtbehebbarkeit eines gravieren Mangels ( auf Dauer regelmäßig wieder auftretende Funktionsunfähigkeit ) unzumutbar ist. Ein etwaiges Recht des Käufers auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist gänzlich ausgeschlossen. Für die Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr geleistet. Der Käufer hat uns die zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn :

8.2.1 Der Fehler auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist.

8.2.2 Eine Instandsetzung der Wartung durch Dritte durchgeführt wurde und dies für den Fehler unsächlich ist.

8.2.3 Es sich um Verschleißteile wie z.B. Filter, Dichtungen, Glühlampen, Schläuche handelt.

9. Gerichtsstands Vereinbarung

Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich einen Gerichtsstand bzw.-ort vorschreibt, ist der örtliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Hauptsitz unserer Firma.

10. Käufer im Ausland

Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.

11. Datenverarbeitung

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten bei uns EDV-mäßig gesammelt und verarbeitet werden. (Siehe auch unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO).

12. Schlußklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird der übrige Inhalt der Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

Adresse:

Multiline Gerätebau GmbH

Hubertusstr. 3, D-30853 Langenhagen
Tel.: 0511 774200 - Fax: 0511 733487
E-Mail: @ Multiline Gerätebau GmbH

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